Da die Anordnung der Mahlgänge, was ihre Bewegung anbelangt, eine Sache der Oertlichkeit ist und sich nach der nöthigen Anzahl, der disponiblen Kraft u.s.w. richten muß, welche von dem Baumeister einer solchen Mühlen am besten beurtheilt werden kann, so gebe ich nur die wenig veränderliche Einrichtung eines einzigen Mahlganges an, außer Verbindung mit den Bewegungsmitteln. Ein solcher Mahlgang besteht aus einem beliebig, doch gewöhnlich nur ¾ - 1 Fuß dicken Bodenstein, der einen Durchmesser von 2½ - 3 Fuß hat; durch dessen Mitte hindurch wird ein Loch gehauen, das etwa einem Durchmesser von 3 Zoll hat. An der ganzen Peripherie herum wird eine Stufe oder ein Absatz angehauen, welcher von seinem Durchmesser überall 4 Zoll wegnimmt und an seiner Höhe etwa 3 Zoll. Der übrig bleibende Theil wird mit Furchen oder Spuren behauen, welche jedoch in jeder Fabrik anders angeordnet sind.